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   VGH Bayern, 27.09.2012 - 20 B 12.821   

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https://dejure.org/2012,34627
VGH Bayern, 27.09.2012 - 20 B 12.821 (https://dejure.org/2012,34627)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.09.2012 - 20 B 12.821 (https://dejure.org/2012,34627)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. September 2012 - 20 B 12.821 (https://dejure.org/2012,34627)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Stundung; Aufhebung; auflösende Bedingung; Rücknahme; Ermessensnichtgebrauch

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 13 Abs. 1 Nr. 5 a) KAG i.V.m. § 222 AO, Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 b) KAG i.V.m. § 120 Abs. 2 Nr. 2 AO, Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 b) KAG i.V.m. § 130, 131 AO
    Kommunalabgabenrecht: Stundung von Herstellungsbeiträgen für die gemeindliche Abwasserentsorgung bei landwirtschaftlichen Grundstücken | Stundung; Aufhebung; Auflösende Bedingung; Rücknahme; Ermessensnichtgebrauch

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 13 Abs. 1 Nr. 5 a) KAG i.V.m. § 222 AO, Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 b) KAG i.V.m. § 120 Abs. 2 Nr. 2 AO, Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 b) KAG i.V.m. § 130, 131 AO
    Kommunalabgabenrecht: Stundung von Herstellungsbeiträgen für die gemeindliche Abwasserentsorgung bei landwirtschaftlichen Grundstücken | Stundung; Aufhebung; Auflösende Bedingung; Rücknahme; Ermessensnichtgebrauch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 16.06.1994 - IV R 48/93

    Begünstigender Verwaltungsakt - Vermietung an andere Personengesellschaften

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2012 - 20 B 12.821
    Daraus folgt, dass die Wirkungen einer unter einer Bedingung gewährten Vergünstigung nicht entfallen, wenn kein "zukünftiges" Ereignis eintritt, weil sich die Umstände seit Erlass des Verwaltungsakts nicht geändert haben (BFH vom 16.6.1994 BStBl II 1996, 82).

    Ob in einem solchen Fall eine Rücknahme möglich ist, richtet sich nach den Voraussetzungen des § 130 AO 1977 (BFH vom 16.6.1994 a.a.O.).

  • BVerwG, 05.09.2006 - 1 C 20.05

    Rücknahme einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Rücknahme mit Wirkung für die

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2012 - 20 B 12.821
    Ist aber der angefochtene Bescheid nicht als Ermessensentscheidung getroffen worden, können Ermessenserwägungen im gerichtlichen Verfahren auch nicht nach § 114 Satz 2 VwGO ergänzt werden (BVerwG vom 5.9.2006 NVwZ 2007, 470).
  • BFH, 30.11.1982 - VIII R 9/80

    Widerruf - Verwaltungsakt

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2012 - 20 B 12.821
    Aus den gleichen Gründen scheidet ein Widerruf nach Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 b) KAG i.V.m. § 131 AO (vgl. BFH vom 16.7.1985 BFHE 144, 189, und vom 30.11.1982 BStBl II 1983, 187) aus.
  • BFH, 16.07.1985 - VII R 31/81
    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2012 - 20 B 12.821
    Aus den gleichen Gründen scheidet ein Widerruf nach Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 b) KAG i.V.m. § 131 AO (vgl. BFH vom 16.7.1985 BFHE 144, 189, und vom 30.11.1982 BStBl II 1983, 187) aus.
  • VGH Bayern, 19.04.2007 - 23 B 06.3179

    Gesetzeswidrige zinslose Stundung einer Beitragsforderung und Zusage deren

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2012 - 20 B 12.821
    Eine Stundung kann grundsätzlich mit einer auflösenden Bedingung erlassen werden (Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 b KAG i.V.m. § 120 Abs. 2 Nr. 2 AO) und es kann auch durch Verwaltungsakt der Eintritt der auflösenden Bedingung festgestellt werden (BayVGH vom 19.4.2007 Az. 23 B 06.3179).
  • VGH Bayern, 31.07.2007 - 23 ZB 07.860
    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2012 - 20 B 12.821
    1.1 Bei einer Stundung handelt es sich um das Hinausschiebung der Fälligkeit einer Abgabe, die in der Regel durch Verwaltungsakt geschieht (Art. 13 Abs. 1 Nr. 5 a und Abs. 3 KAG i.V.m. § 222 AO; vgl. vgl. BayVGH vom 31.7.2007 Az.: 23 ZB 07.860 - Juris).
  • VGH Bayern, 12.04.2005 - 6 ZB 02.1426
    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2012 - 20 B 12.821
    Die Stundung wurde vielmehr grundstücksbezogen erteilt, weil sie für das betreffende Grundstück solange gelten sollte, als es zur Aufrechterhaltung der Wirtschaftlichkeit des landwirtschaftlichen Betriebes notwendig sei (vgl. hierzu BayVGH vom 12.4.2005 Az.: 6 ZB 02.1426 - Juris).
  • VGH Bayern, 24.07.2017 - 20 ZB 16.1817

    Zu den Voraussetzungen der Beendigung einer Stundung wegen Eintritts einer

    Mit der Stundung gemäß § 222 AO i.V.m. Art. 13 Abs. 1 Nr. 5 a), Abs. 3 KAG wird die Fälligkeit der Beitragsschuld hinausgeschoben (BayVGH, U.v. 27.9.2012 - 20 B 12.821 - juris Rn. 22).

    Auch aus der Verpflichtung, dem Beklagten unverzüglich anzuzeigen, wenn die bedingungsmäßigen Voraussetzungen der Stundungsgewähr weggefallen seien, lässt sich klar der Wille des Beklagten entnehmen, die Stundung ohne einen weiteren Verwaltungsakt entfallen zu lassen, wie es ansonsten bei einem Widerrufsvorbehalt erforderlich wäre, der ein weiteres Tätigwerden des Beklagten durch den Erlass eines entsprechenden widerrufenden Verwaltungsaktes erforderte (vgl. BayVGH, U.v. 27.9.2012 - 20 B 12.17 - juris Rn. 18; U.v. 27.9.2012 - 20 B 12.821 - juris Rn. 24).

    Dies durfte der Beklagte, wie in der Ziffer 2 des streitgegenständlichen Bescheides geschehen, durch Verwaltungsakt feststellen (BayVGH, U.v. 27.9.2012 - 20 B 12.821 - juris Rn. 24).

  • VGH Bayern, 25.01.2013 - 6 B 12.355

    Wird der Erschließungsbeitrag für ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück

    Aus den von der Beklagtenbevollmächtigten angeführten Entscheidungen des 20. Senats des Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, U.v. 27.9.2012 - 20 B 12.17 - und - 20 B 12.821 - B. v. 19.12.2011 - 20 ZB 11.1339 - jeweils in juris) ergibt sich nichts anderes, zumal diese weder eine Stundung nach der erschließungsbeitragsrechtlichen Sonderregelung des § 135 Abs. 4 BBauG/BauGB noch Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Zahlungsverjährung betreffen.
  • VGH Bayern, 22.11.2012 - 20 ZB 12.1989

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung; Änderung einer Kostenentscheidung

    Ist aber der angefochtene Bescheid wie hier erkennbar zum maßgebenden Regelungsgegenstand, der Kostenentscheidung, nicht als Ermessensentscheidung getroffen worden, können Ermessenserwägungen im gerichtlichen Verfahren nicht nach § 114 Satz 2 VwGO ergänzt werden (BVerwG vom 5.9.2006 NVwZ 2007, 470; s. auch BayVGH vom 27.9.2012, Az. 20 B 12.821 sowie Az. 20 B 12.17).
  • VGH Bayern, 22.11.2012 - 20 ZB 12.1993

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung; Änderung einer Kostenentscheidung

    Ist aber der angefochtene Bescheid wie hier erkennbar zum maßgebenden Regelungsgegenstand, der Kostenentscheidung, nicht als Ermessensentscheidung getroffen worden, können Ermessenserwägungen im gerichtlichen Verfahren nicht nach § 114 Satz 2 VwGO ergänzt werden (BVerwG vom 5.9.2006 NVwZ 2007, 470; s. auch BayVGH vom 27.9.2012, Az. 20 B 12.821 sowie Az. 20 B 12.17).
  • VGH Bayern, 22.11.2012 - 20 ZB 12.1994

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung; Änderung einer Kostenentscheidung

    Ist aber der angefochtene Bescheid wie hier erkennbar zum maßgebenden Regelungsgegenstand, der Kostenentscheidung, nicht als Ermessensentscheidung getroffen worden, können Ermessenserwägungen im gerichtlichen Verfahren nicht nach § 114 Satz 2 VwGO ergänzt werden (BVerwG vom 5.9.2006 NVwZ 2007, 470; s. auch BayVGH vom 27.9.2012, Az. 20 B 12.821 sowie Az. 20 B 12.17).
  • VGH Bayern, 22.11.2012 - 20 ZB 12.1995

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung; Änderung einer Kostenentscheidung

    Ist aber der angefochtene Bescheid wie hier erkennbar zum maßgebenden Regelungsgegenstand, der Kostenentscheidung, nicht als Ermessensentscheidung getroffen worden, können Ermessenserwägungen im gerichtlichen Verfahren nicht nach § 114 Satz 2 VwGO ergänzt werden (BVerwG vom 5.9.2006 NVwZ 2007, 470; s. auch BayVGH vom 27.9.2012, Az. 20 B 12.821 sowie Az. 20 B 12.17).
  • VGH Bayern, 22.11.2012 - 20 ZB 12.1987

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

    Ist aber der angefochtene Bescheid wie hier erkennbar zum maßgebenden Regelungsgegenstand, der Kostenentscheidung, nicht als Ermessensentscheidung getroffen worden, können Ermessenserwägungen im gerichtlichen Verfahren nicht nach § 114 Satz 2 VwGO ergänzt werden (BVerwG vom 5.9.2006 NVwZ 2007, 470; s. auch BayVGH vom 27.9.2012, Az. 20 B 12.821 sowie Az. 20 B 12.17).
  • VGH Bayern, 22.11.2012 - 20 ZB 12.1990

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung; Änderung einer Kostenentscheidung

    Ist aber der angefochtene Bescheid wie hier erkennbar zum maßgebenden Regelungsgegenstand, der Kostenentscheidung, nicht als Ermessensentscheidung getroffen worden, können Ermessenserwägungen im gerichtlichen Verfahren nicht nach § 114 Satz 2 VwGO ergänzt werden (BVerwG vom 5.9.2006 NVwZ 2007, 470; s. auch BayVGH vom 27.9.2012, Az. 20 B 12.821 sowie Az. 20 B 12.17).
  • VG Bayreuth, 20.07.2016 - B 4 K 15.74

    Widerruf der Stundung eines Herstellungsbeitrages nach Eintritt einer auflösenden

    Da nach Wegfall der Wirkungen der Stundung im Februar 2009 die Fälligkeit der Beitragsforderung nicht länger hinausgeschoben wird (vgl. BayVGH, U. v. 27.09.2012 - 20 B 12.821 - juris Rn. 22), war der mit bestandskräftigem Bescheid vom 27.10.1998 festgesetzte Her stellungsbeitrag am 10.04.2014 zur Zahlung fällig, ohne dass es dafür darauf ankommt, ob die Voraussetzungen für die Erhebung eines Herstellungsbeitrags weiterhin vorliegen.
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